Verpflichtung zur Flächenstilllegung ausgesetzt

01.03.2024
Ackerbohnen
©

Positives Zeichen für die hessischen Landwirtinnen und Landwirte

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat es in einer Pressemitteilung vom 29. Februar 2024 bestätigt: Die Stilllegungspflicht von vier Prozent der Ackerfläche wird für das Antragsjahr 2024 ohne Prämienkürzung ausgesetzt. Karsten Schmal, Präsident des Hessischen Bauernverbandes, bewertet diese Entscheidung als positives Zeichen für die heimische Landwirtschaft. Gerade hinsichtlich der regionalen landwirtschaftlichen Produktion und der damit verbundenen Ernährungssicherung hatte der Bauernverband von Beginn an die Verpflichtung, Flächen aus der Produktion zu nehmen, kritisiert.

„Für unsere Wettbewerbsfähigkeit war diese Entscheidung unbedingt notwendig und ist positiv zu bewerten. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung zugunsten der Landwirtschaft und somit im Sinne der Ernährungssicherung entschieden hat“, sagt Karsten Schmal. „Gleichzeitig ändert die Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung nichts daran, dass die deutsche Landwirtschaft dringend weitergehende Entlastungen im Bereich des Bürokratieabbaus, der Steuerbelastung sowie ein Programm zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt braucht. Hier ist die Bunderegierung am Zug, weitere Entlastungen auf den Weg zu bringen,“ betont der HBV-Präsident.