Öko-Regelungen ab 2026: Komplex, bürokratisch und praxisfern

01.04.2025
Neue Öko-Regelungen ab 2026 sorgen für Diskussionen. Bürokratie statt Vereinfachung, fehlende Planungssicherheit und drohende Kannibalisierung bestehender Maßnahmen werfen Fragen auf. Bleibt eine attraktive Förderung nur ein leeres Versprechen?
Ökoregelungen Teaser Mohn Gerste
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Die agrarpolitische Debatte gewinnt an Dynamik. Im Fokus stehen der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ab 2028, die „Vision for Agriculture and Food“ der EU-Kommission und die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Auf nationaler Ebene versucht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die aktuelle GAP-Förderperiode für alle Akteure noch zu verbessern, wirft in diesem Zuge jedoch auch zahlreiche Fragen auf.

Einführung der neuen Öko-Regelungen ab 2026

Mit Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes im Jahr 2024 wurde die Einführung von zwei neuen Öko-Regelungen ab dem Jahr 2026 beschlossen. Geplant ist eine „Öko-Regelung für Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben“ und eine „Öko-Regelung zur innerbetrieblichen Verteilung von landwirtschaftlichen Flächen, die zur Verbesserung der Biodiversität bereitgestellt werden“. Der Vorschlag des BMEL zur Umsetzung der geplanten Öko-Regelungen sorgt an der Stelle für heftige Kritik.

Grundgedanke gut - praktikable Maßnahmen Fehlanzeige

Zunächst kann der Grundgedanke einer Förderung insbesondere von milchviehhaltenden Betrieben und der Grünlandbewirtschaftung begrüßt werden. Eine attraktive Ausgestaltung und Förderung, sowie eine praxistaugliche Umsetzung dessen sind an der Stelle zwingend notwendig. Diese sind im Entwurf des BMEL jedoch nicht zu finden.

Bürokratie statt Vereinfachungen

Die Überlegungen widersprechen dem immer wieder genannten Ziel der Entbürokratisierung und den Vereinfachungen der Grünen Architektur innerhalb der GAP-Förderung. Die genannten Vorschläge sind sehr komplex geregelt und es bedarf einem hohen bürokratischen Aufwand diese zu erfüllen. 

Weiterhin fehlen in dem vorliegenden Vorschlag eine Sicherheit und Planbarkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe. Für die vorliegenden Maßnahmen sind zum Teil weder ein beziffertes Budget noch eine attraktive Honorierung vorgesehen.

Weitere Kannibalisierung der AUK-Maßnahmen

Die vorgeschlagenen Öko-Regelungen lassen weiterhin eine Kannibalisierung bestehender AUK-Maßnahmen befürchten. Zahlreiche Bundesländer haben bereits heute etablierte Weidetierhaltungsmaßnahmen, die durch die neue Regelung gefährdet wären. Nach EU-Recht müssten die betroffenen Länder ihre bewährten AUK-Maßnahmen anpassen oder einstellen.

Forderung einer Grünland-Humus-Prämie

Sowohl der Hessische Bauernverband (HBV) als auch der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert die Einführung einer Grünland-Humus-Prämie, die keine Verdrängungseffekte in den Bundesländern verursacht und gleichzeitig einfach umzusetzen ist. Grünland spielt eine wichtige Rolle für das Klima, die Biodiversität und den Erhalt der Landschaft und erfährt zudem eine hohe gesellschaftliche und politische Wertschätzung. Eine Grünland-Humus-Prämie kann einfach und effizient ausgestaltet werden und kann so zu einem hohen Rückhalt seitens der Landwirtschaft führen.

Attraktive Förderung: Nur ein leeres Versprechen?

Was bleibt ist wieder einmal der dringende Apell nach mehr Praxistauglichkeit und Verlässlichkeit in der GAP-Förderung. Die bestehenden Öko-Regelungen sollten weiterentwickelt werden. Ein echter Abbau der überbordeten Bürokratie, sowie mehr Planungssicherheit mit einer sicheren attraktiven Förderung sollten hier das Ziel sein.