Abbau von Bürokratie
Eine klare Forderung des Berufsstandes in Bezug auf den Bürokratieabbau bestand in der Abschaffung der Stoffstrombilanz. Mit der Einführung der Stoffstrombilanzverordnung 2018 sollte auf landwirtschaftlichen Betrieben mehr Transparenz über die betrieblichen Nährstoffflüsse, vor allem von Stickstoff und Phosphor geschaffen werden. Bilanziert werden mussten damit alle vom Betrieb aufgenommenen und abgehenden Nährstoffe. Damit ergab sich ein enormer zusätzlicher Dokumentationsaufwand: zu bürokratisch, zu praxisfern und nicht zielführend.
Wenig Aussagekraft für die Umwelt
Mit der Weiterentwicklung der Düngeverordnung blieb eine Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung aus. Zunächst mussten nur einige Betriebe, ab 2023 dann die Mehrheit der hessischen Betriebe eine Stoffstrombilanz erstellen. Besonders kritisiert wurde durch den Berufsstand, dass trotz Evaluation die Aussagekraft und das Ziel der Reduzierung von Nährstoffüberschüssen in den Betrieben durch die Erstellung einer Stoffstrombilanz nicht gegeben war. Darüber hinaus bestand Unklarheit zur gültigen Bewertungsgrundlage der betrieblichen Stoffstrombilanzen.
Novellierung des Düngesetzes wichtiger Schritt
Mit der Abschaffung ist nur der erste Schritt getan. Mit einer Novellierung des Düngesetzes möchte das BMLEH nun zügig eine moderne und verlässliche Rechtsgrundlage schaffen, um das Nährstoffmanagement auf den Betrieben zu optimieren. Unberührt von den Änderungen sind die Vorgaben der Düngeverordnung. Die Vorgaben hieraus legen weiterhin den Rahmen der fachlichen Praxis zur Düngung fest. Und auch mit der Erarbeitung eines Wirkungsmonitorings möchte das BMLEH den Erfolg der Maßnahmen aus der Düngeverordnung in Richtung EU-Kommission stützten.
Forderung der Bauernverbände umgesetzt
Der zusätzliche bürokratische und zeitliche Aufwand hessischer Betriebe steht somit aufgrund einer fehlende Bewertungsgrundlage in keinem Verhältnis. Der Hessische Bauernverband wird sich im Zuge des Wegfalls der Stoffstrombilanz für ein Aussetzten der Kontrollen der bis heute zu erstellenden Dokumentationen einsetzen. Ein erster und wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung auf den landwirtschaftlichen Betrieben ist mit der Abschaffung der Stoffstrombilanz jedoch gemacht.