Umwelt-Omnibus: Vereinfachungen bleiben ein leeres Versprechen

19.12.2025
Die EU-Kommission bleibt weit hinter ihren eigenen Zielen zurück. Der HBV fordert die Bundesregierung und EU-Abgeordnete auf, den Umwelt-Omnibus nachzubessern: weniger Bürokratie, mehr Praxistauglichkeit, klare Vereinfachungen und mehr Vertrauen in die Landwirtschaft.
EU Kommission
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EU-Umwelt-Omnibus: Große Ankündigung, kleine Wirkung

Die EU-Kommission hat nach monatelangen Beratungen den sogenannten „Umwelt-Omnibus“ vorgestellt – ein Paket zur Vereinfachung der Umweltgesetzgebung. Ziel war es, einen längst überfällige Anpassung zu vollziehen, hin zu mehr Wettbewerbsfähigkeit, Bürokratieabbau und Vertrauen in Unternehmen und Landwirte. Doch die Realität sieht anders aus: Die angekündigten Änderungen bleiben weit hinter den Erwartungen zurück.

Reform ohne Substanz: Landwirtschaft braucht klare Lösungen

Die Vorschläge konzentrieren sich auf technische Detailanpassungen, ohne die komplexen und praxisfernen Anforderungen für landwirtschaftliche Betriebe grundlegend zu vereinfachen. Bei der Industrieemissionsrichtlinie sollen lediglich Berichtspflichten reduziert werden – eine Überarbeitung der Anforderungen an Stallbauten bleibt aus. 

Zentrale Bereiche bleiben unangetastet

Zentrale Regelwerke fehlen im Vereinfachungspaket der EU-Kommission. 

  • Keine Anpassungen der Naturwiederherstellungsverordnung
  • Keine Anpassungen der Wasserrahmenrichtlinie
  • Keine Anpassungen der Nitratrichtlinie
  • Keine Anpassungen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Leere Versprechen beim Bürokratieabbau

Die EU-Kommission hatte angekündigt, kleine und mittlere Unternehmen um 35 Prozent bei Regulierung und Bürokratie zu entlasten. Für die Landwirtschaft sind diese Entlastungen bislang nicht spürbar. Statt echter Vereinfachungen sehen wir überwiegend kosmetische Änderungen, die den Kern des Problems nicht lösen.

Bundesregierung und die Europaabgeordneten müssen den Umwelt-Omnibus im Rat und Parlament nachbessern! Konkret heißt das:

  • Praxisnahe Vereinfachungen bei Naturwiederherstellungsverordnung, Nitratrichtlinie und Wasserrahmenrichtlinie.
  • Konsequente Streichung veralteter und nicht praxistauglicher Vorschriften.
  • Anreize für Digitalisierung und moderne Techniken als Ersatz für überzogene Dokumentationspflichten.

Nur so können sich Landwirte auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: die nachhaltige Produktion von Lebensmitteln in Europa.