Hohes Eintragsrisiko aus Frankreich und Impfempfehlung
Durch die Entwicklung der Seuchensituation in Frankreich bestand vor allem an der Grenze zu Frankreich ein hohes Eintragsrisiko für die beiden Blauzungenvirus-Typen 4 und 8 nach Baden-Württemberg. Am 10. Oktober wurde ein BTV-8-Ausbruch in einem Rinderbestand im Ortenaukreis amtlich bestätigt. Der baden-württembergische Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, ruft die Tierhalter zur Impfung auf.
BTV-3 und BTV-8 in Deutschland
Im vergangenen Jahr führte ein massiver Ausbruch de Virusvariante BTV-3 zu erheblichen Schäden vor allem in Schaf- und Rinderbeständen, die auch erhebliche Langzeitfolgen hatte. Nun ist mit BTV-8 eine weitere Virusvariante in Deutschland aufgetreten.
Das aktuelle Auftreten von BTV-8 in Baden-Württemberg zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass entsprechende Vorbereitungen getroffen werden, um die Tierbestände zu schützen. Hierbei ist es absolut notwendig, dass die Zusammenarbeit über Bundesländer- und Kreisgrenzen hinweg intensiviert wird, um gemeinsam die Überwachung und Bekämpfung anzugehen.
Impfung bietet den einzig wirksamen Schutz
Die Impfung gegen die verschiedenen Virusvarianten bietet den einzigen wirksamen Schutz. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Zudem muss weiter an der Entwicklung eines Kombiimpfstoffs gearbeitet werden, der verschiedene BTV-Subtypen in einer Impfdosis abdeckt, denn die aktuell verfügbaren Impfstoffe sind jeweils spezifisch für den Subtyp. Daher bietet die Impfung gegen BTV-3 keinen Schutz gegen BTV-8. Tierhalter sollten sich frühzeitig über eine Impfung gegen BTV-8 Gedanken machen.
Sperrzone reicht bis in den Kreis Bergstraße und den Odenwaldkreis
Gemäß EU-Recht muss um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern ausgewiesen werden. Das bedeutet, dass auch der südhessische Kreis Bergstraße und der Odenwaldkreis in der Sperrzone liegen.
Für Tiere empfänglicher Arten, die aus der Sperrzone verbracht werden sollen, müssen die Verbringungsvorschriften des EU-Rechts eingehalten werden. Dies gilt auch für Verbringungen in BTV-8-freie Gebiete in Hessen und anderen Bundesländern. Da Baden-Württemberg komplett in der Sperrzone liegt, können Tiere aus der hessischen Sperrzone ohne weitere Beschränkungen nach Baden-Württemberg verbracht werden. Umgekehrt können Tiere empfänglicher Arten aus Baden-Württemberg ohne weitere Beschränkungen in die in der Sperrzone liegenden Regionen in Hessen verbracht werden. Bei einem Export von Tieren empfänglicher Arten in Drittländer müssen die jeweiligen Vorgaben des Drittlands berücksichtigt werden. Für Verbringungen innerhalb Deutschlands sind die Tierhaltererklärungen zu verwenden.
Diese Regelungen gelten aktuell ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf BTV-3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen.
Wichtige Informationen für Tierhalter
Weitere Informationen sowie eine Karte des FLI und die Tierhaltererklärungen zum Download erhalten Sie bei: