Afrikanische Schweinepest – Übertragung und Symptome
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Eine Übertragung kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von kontaminierten Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie indirekte Übertragungswege durch Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände, Geräte, Maschinen und Kleidung erfolgen. Der Kontakt mit dem Blut infizierter Schweine ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber teilweise unspezifische Allgemeinsymptome. Typische Anzeichen einer Infektion mit ASP sind Fieber, Aborte, Blutungen und plötzliche Todesfälle. Unabhängig von Alter und Geschlecht führt die Krankheit in nahezu allen Fällen innerhalb von etwa einer Woche zum Tod des betroffenen Schweines.
ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit und daher für den Menschen ungefährlich. Auch für andere Haus- und Nutztierarten ist sie ungefährlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
ASP in Hessen - Ausbreitung und Maßnahmen
Am 13. Juni 2024 wurde das erste infizierte Wildschwein in Hessen, im Landkreis Groß-Gerau, entdeckt. Vermutlich etwa seit April 2024 grassiert die ASP in Südhessen. Mittlerweile gibt es auch positive Funde in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Durch einen Punkteintrag (Virusstamm aus Südeuropa) ist mittlerweile auch Nordrhein-Westfalen von der ASP betroffen.
Um eine Ausbreiten von NRW Richtung Hessen zu verhindern wurden die letzten Wochen die Kadaversuchen in den angrenzenden Landkreise intensiviert sowie Vorbereitungen für einen Schutzzaun an der Grenze nach Hessen getroffen.
Oberstes Ziel ist es, zu verhindern, dass die Tierseuche sich weiter ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt.
Für eine effektive Bekämpfung und Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind die Unterstützung der Bevölkerung sowie ein verantwortungsbewusstes Verhalten unerlässlich. Speisereste dürfen nicht in der Natur entsorgt werden, und das Einbringen von Fleisch- und Wurstwaren nach Deutschland ist zu unterlassen. Zudem ist darauf zu achten, dass Tore von ASP-Schutz-Zäunen stets geschlossen bleiben und keine Beschädigungen an den Zäunen erfolgen, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Effektive Maßnahmen gegen ASP in Hessen: Jagd, Landwirtschaft und Drohneneinsatz
Das Landwirtschaftsministerium und auch die betroffenen Landkreise sowie alle Beteiligten in Hessen bemühen sich seit Ausbruch der ASP in Hessen mit allen Kräften um eine effektive Seuchenbekämpfung in Abstimmung mit der Landwirtschaft und der Jägerschaft. Bewirtschaftungsauflagen erschwerten 2024 die Ernte von Getreide und Mais, aber es konnten der überwiegende Teil der Flächen nach Drohnenflug geerntet werden.
Über die letzten Monate wurden über 6.000 Wildschweinkadaver aus dem betroffenen Gebiet geborgen und auf ASP untersucht. Über 2.000 davon waren ASP-positiv. Durch die intensive Suche, die unter anderem durch Hundesuchteams und Drohnen georeferenziert erfolgte, konnten die Kerngebiete definiert und das betroffene Gebiet zunehmend besser eingegrenzt werden. Der nun weitgehend abgeschlossene Festzaunbau um das Gebiet sorgt für den Übergang in die nächste Phase der Seuchenbekämpfung.
Es werden weiße Zonen rund um das betroffene Gebiet eingerichtet. Dies sind Kompartimente, die von einem doppelten Festzaun in 500 - 2.000 m Abstand sowie Querriegeln eingegrenzt werden und kurzfristig mit Unterstützung der örtlichen Jäger Wildschweinefrei gemacht werden. Die Umsetzung der jagdlichen Maßnahmen erfolgt je Kompartiment und soll zu einer kurzfristigen Senkung des Wildschweinebestandes in der weißen Zone auf 0 führen. Die weißen Zonen dienen als Schutzstreifen für bisher nicht von ASP betroffene Gebiete. Wichtig ist hierbei die Mithilfe der Landwirtschaft und der Bevölkerung - Tore müssen grundsätzlich geschlossen werden und Zäune intakt bleiben. Defekte Zäune müssen bei jeweiligen Veterinäramt gemeldet werden, damit sie schnellstmöglich repariert werden können.
Jagdpächter sind insbesondere in den fest eingezäunten Gebieten zu vermehrter Jagd auf Schwarzwild aufgefordert. Sie können beim Land mobile Entnahmeteams mit Drohnenunterstützung anfordern, wenn sie Unterstützung bei der Jagd auf die Wildschweine benötigen.
In fast allen betroffenen Landkreisen wurden mittlerweile die Allgemeinverfügungen zu den Auflagen für Landwirtschaft und Jagd aktualisiert (links siehe unten). In den Gebieten die bereits mit Festzaun begrenzt sind, muss bei der diesjährigen Ernte und Mahd beispielsweise keine Drohnenbefliegung mit vorheriger Genehmigung mehr durchgeführt werden.
Unterstützungsmaßnahmen und Vermarktungsperspektiven für Schweinehaltende in Sperrzonen II & III: Übernahme von Transportkosten, Soforthilfen und regionale Schlachtmöglichkeiten 2024/2025
Die Übernahme der Transportkosten für Schweine aus den Sperrzone II und III seit Sommer 2024 ist ein Erfolg unserer Zusammenarbeit mit der Politik und hilft den betroffenen Schweinehaltern sehr, da die für Schlachtungen zum Teil weit entfernt sind und somit sehr hohe Transportkosten anfallen. Da diese jedoch als De-minimis Beihilfen ausgezahlt werden, ist deren Obergrenze in drei Jahren auf 50.000 € begrenzt. Einige Betriebe haben durch die hohen Transportkosten sowie die Soforthilfe für Sperrzone III in 2024 diese Grenze bereits erreicht.
Erfreulicherweise konnte erreicht werden das seit 1. März 2025 im nordhessischen Schlachthof in Schwalmstadt Schweine aus der Sperrzone II geschlachtet werden. Neben mehrere regionalen kleinen Schlachtstätten in Südhessen (für Schlachtung weniger Schweine) ermöglicht die Benennung dieses großen Schlachthofes wieder die regionale Vermarktung in größerem Stil und spart Transportwege und -kosten.
Als Unterstützung für die Schweinehalter in der Sperrzone III gibt es eine Soforthilfe (Antragsformular >>). Beide Beihilfen laufen über De-minimis, weshalb die Seiten des Bauernverbandes lange geforderte Erhöhung der Beihilfegrenze auf 50.000 € äußerst hilfreich war. (Ein längst überfälliger Schritt: Änderung der De-minimis-Verordnung | Hessischer Bauernverband).
Eine große Herausforderung stellt nach wie vor die Vermarktung des Fleisches aus den Sperrzonen dar, obwohl es von gesunden und untersuchten Schweinen stammt. Für die Zukunft brauchen wir diskreditierungsfreie Vermarktungsmöglichkeiten für Erzeugnisse aus den Restriktionszonen im Lebensmitteleinzelhandel, Systemgastronomie und auch staatlichen Kantinen.
ASP in Nordrhein-Westfalen: Sperrzonen und Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest
Seit Mitte Juni wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 36 bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen in NRW bestätigt – zuletzt vermehrt in Kirchhundem und Lennestadt. Alle bestätigten Fälle sind den bestehenden Restriktionszonen zugeordnet und die Tiere wurden als Kadaver vorgefunden.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen haben die zuständigen Behörden – auf Grundlage einer Vorgabe der EU-Kommission – am Mittwoch, dem 9. Juli, eine neue Restriktionszonenstruktur eingerichtet. Die bisherige infizierte Zone wurde als Sperrzone II weitergeführt. Sie umfasst weiterhin das Gebiet des bekannten Ausbruchsgeschehens. Ergänzend dazu wurde eine neue Sperrzone I als Pufferzone eingerichtet – ein rund 10 km breiter Gürtel rund um die Sperrzone II. In der neu definierten Sperrzone II gelten im Wesentlichen die bereits bekannten Maßnahmen. Für die Jagd besteht weiterhin ein Verbot, für landwirtschaftliche Betriebe insbesondere Einschränkungen bei der Ernte. Die Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen ist untersagt. Unter strengen Bedingungen können Ausnahmegenehmigungen für das Verbringen von Schweinen beantragt werden. In der neu ausgewiesenen Sperrzone I, die als Pufferzone die infizierte Zone umgibt, wird gezielt gejagt, um die Wildschweindichte zu senken.
Der Kreis Olpe hat am 17.08.25 ein Kerngebiet ausgewiesen. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen im Kerngebiet ist bis 17.01.2026 untersagt, Ausnahmen auf Antrag möglich. Die Interaktive Karte des FLI finden Sie hier. >>
Für schweinehaltende Betriebe gelten erhöhte Biosicherheitsanforderungen sowie Transportbeschränkungen. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern und Einträge über Wildtiere oder potenzielle Vektoren wie Futtermittel
zu vermeiden.
Links und weitere Informationen
Aktuelle Meldung des HMLU (06.03.2025) Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in Hessen geht in eine neue Phase | landwirtschaft.hessen.de >>
Verbringungsregelungen für Schweine aus ASP-Sperrzonen (nicht zur Schlachtung) >>
ASP-Info-Seite des Hessischen Landwirtschaftsministeriums >>
Interaktive Karte der Sperrzone des FLI >>
Telefonische Beratung und Krisenhilfe >>
TSIS - TierSeuchenInformationsSystem (fli.de) >>
Infoseite des Landesjagdverbandes Hessen >>
Informationen des Landes Rheinland-Pfalz >>
Informationen des Landes Baden-Württemberg >>
Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen >>
Biosicherheit in der Landwirtschaft
ASP-Risikoampel (Offenställe) >>
Qualitative Risikobewertung des ASP-Eintrags in Auslauf- und Freilandhaltungen (FLI) >>
Allgemeinverfügungen:
Link zur Liste zugelassener Schlachtstätten. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Zeitachse
09.07.2025
Überführung der infizierten Zone in NRW in Sperrzone I und II.
02.07.2025
Erster ASP-Fall im Landkreis Siegen-Wittgenstein, ca. 8 km Luftlinie zur hessischen Grenze.
14.06.2025
FLI bestätigt ersten ASP-Fall in Nordrhein-Westfalen, Kreis Olpe.
01.04.2025
Neue Allgemeinverfügung für den Kreis Groß-Gerau mit Lockerungen. Lockerungen gelten im gesamten Landkreis außer zwischen Rhein und Festzaun.
- (Einzel-)Jagd auf Schwarzwild, Rotwild, Damwild und Rehwild im Rahmen der geltenden Jagd- und Schonzeiten wieder erlaubt
- keine Drohnenflüge vor der Ernte mehr vorgeschrieben
- Pflegemaßnahmen im Wald wieder möglich
Abschussprämie in Höhe von 200 € für Wildschweine (geschossene Wildschweine dürfen nicht vermarktet werden)
11.03.2025
Kernzone Alpha erweitert (Kreis Bergstraße).
07.03.2025
Sperrzone III (rund um ASP-infizierten Hausschweinebestand) bei Gernsheim wird aufgehoben.
2. ASP-positives Wildschwein in Baden-Württemberg seit ASP-Ausbruch in Südhessen gefunden.
12.02.2025
ASP-Verdacht bei einem Wildschwein im Landkreis Offenbach - Verdacht wurde durch das FLI nicht bestätigt.
13.12.2024
Weitere ASP-Fälle auf der Rheininsel Mariannenaue (Rheingau-Taunus-Kreis). Sperrzone II wird ausgeweitet. Es bestehen nun zwei Kerngebiete: Alpha (bisheriges Kerngebiet bei Groß-Gerau) und Beta (Mariannenaue). Weitere Informationen >>
11.12.2024
ASP-Fall im Rheingau-Taunus-Kreis (nahe Eltville)
28.11.2024
Anpassung und Verkleinerung der Sperrzone III (rund um Hausschweineausbrüche) zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Soforthilfen für Schweinehalter aus Sperrzone III über die Hessische Tierseuchenkasse angekündigt.
Fund eines einzelnen infizierten Wildschweinkadavers am Rheinufer, zwischen Boppard und Spay, Rhein-Hunsrück-Kreis. Das Tier wurde aus den Sperrzonen angeschwemmt. Neue Sperrzonen rund um den Fund werden nicht eingerichtet.
09.11.2024
ASP-Nachweis in Gehege mit Wildschweinen im Landkreis Bergstraße (zählt als Hausschweinebestand)
15.08.2024 Erster Fall bei einem Hausschweinebestand in Rheinland-Pflanz (Kleinsthaltung)
14.08.2024
Nach intensiven Bemühungen der Behörden und des Bauernverbandes können erstmals seit Beginn des ASP-Geschehens rund 800 Schweine zu einem benannten Schlachthof in Schleswig-Holstein verbracht werden. Geld für die Schweine aus Sperrzone III erhalten die Landwirte keines. Die Kosten für den Transport können Landwirte sich bei der Tierseuchenkasse im ersten Schritt erstatten lassen. Das Land arbeitet an einer Förderrichtlinie.
10.08.2024
Erster Fall eines ASP-positiven Wildschweines in Baden-Württemberg (Rhein-Neckar-Kreis).
Mittlerweile wurde das Virus in acht Hausschweinebestände in Hessen nachgewiesen. Die Bestände wurden zeitnah vorschriftsmäßig gekeult.
06.08.2024
Umfangreiches ASP-Sonderinfo in Abstimmung mit dem HMLU veröffentlicht. Link >>
01.08.2024
Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2139 DER KOMMISSION vom 1. August 2024 wurde am 02.08.2024 veröffentlicht. Darin enthalten ist nun die Sperrzone III für die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz. Zudem gibt es über folgenden Link eine interaktive Karte in der die ASP-Zonen in Europa dargestellt sind: EU ASF zoning measures (last update: 01/08/2024) (arcgis.com).
Abschluss der Tötung des achten von ASP betroffenen Hausschweinebestandes in Hessen.
31.07.2024
Erster ASP-positiver Kadaver im Landkreis Darmstadt-Dieburg.
29.07.2024
Mittlerweile sind sechs Hausschweinebestände mit ASP infiziert und infolgedessen gekeult worden. Infektionswege der Hausschweine werden intensiv durch Experten des FLI untersucht, jedoch bisher ohne Ergebnis.
Fund eines infizierten Wildschweines im Landkreis Bergstraße führt zu einer Ausweitung der Sperrzone II Richtung Süden. Die Sperrzone II reicht nun bis Baden-Württemberg. Zaunbaumaßnahmen (mobiler E-Zaun) werden kontinuierlich weitergeführt und angepasst.
11.07.2024
Hotspot der ASP-Infektionen scheint das Gebiet rund um den Kühkopf. Es werden kontinuierlich weitere positiv beprobte Wildschweinkadaver gefunden.
09.07.2024
ASP bei zwei Wildschweinkadavern in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Das Virus hat den Rhein überquert.
05.07.2024
Erster Hausschweinebestand (9 Tiere) ASP positiv beprobt (Biebesheim) und wird infolgedessen gekeult. Infolge des Ausbruchs bei Hausschweinen wird eine Schutzzone (3 km Radius) und Überwachungszone (10 km Radius) um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. Hier gelten für die Verbringung von Schweinen noch strengere Regelungen.
03.07.2024
Zwei Kadaver positiv beprobt, südlich des bisherigen Gebietes. Infizierte Zone wird Richtung Süden (Leeheim) ausgeweitet.
26.06.2024
Mittlerweile wurden 6 Wildschweinkadaver positiv beprobt, alle im gleichen Gebiet. Nach neusten Erkenntnissen gelten Blut und alle Teile, die Blut enthalten, als Hauptüberträger des Virus.
24.06.2024
Das Land gibt eine neue Muster-Allgemeinverfügung (AVV) an die Landkreise. Darin wird empfohlen, die Ernte von Getreide und die Grünlandmahd grundsätzlich zu gestattet, wenn am gleichen Tag mit einer Drohne mit Wärmebildkamera abgeflogen wurde und keine Wildschweine oder Wildschweinkadaver im Bestand gefunden werden. Die Aufbewahrung des Flugprotokolls ist für den Nachweisnotwendig (mind. 3 Jahre aufbewahren).
Der HBV errichtet daraufhin mit Unterstützung des Landesjagdverbandes (LJH) eine Plattform für die Meldung von Drohnenpiloten, die bei der Ernte im infizierten Gebiet unterstützen können. Ein Merkblatt zum Drohnenflug vor der Ernte wird von HBV gemeinsam mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium (HMLU) erstellt.
Merkblatt zum Drohnenflug >>
Drohnenpiloten und Landwirte, die Kontakte zu Drohnenpiloten benötigen wenden sich an: Drohnen-ASP@HessischerBauernverband.de
22.06.2024
Mittlerweile wurden vier weitere infizierte Wildschweinkadaver in unmittelbarer Nähe des ersten Fundes, Nahe der Opel-Rennbahn, positiv beprobt.
21.06.2024
In der neuen Musterallgemeinverfügung (AVV) des Landes Hessen für die Landkreise werden die Auflagen zur Bewirtschaftung auf Druck des HBV gelockert. Mais bis 1 m Höhe und Sonderkulturen sind nun vom Bewirtschaftungsverbot ausgenommen.
19.06.2024
Der nachgewiesene ASP-Virusstamm gleicht dem in Osteuropa, nicht jedoch dem in Polen und Ostdeutschland. Ein punktueller Eintrag über Lebensmittel wird als Eintragsursache in die hessische Wildschwein-Population vermutet.
15.06.2024
Das erste ASP-positive Wildschwein wird im Landkreis Groß-Gerau, nahe der Opel-Rennbahn, auffällig erlegt und beprobt. Eine Infizierte Zone mit 15 km Radius um den Fund wird eingerichtet. Maßnahmen zur Verhinderung der Versprengung der Wildschweine getroffen. Diese sind unter anderem im ersten Schritt:
- Kadaversuche intensiviert und zentral koordiniert
- Jagdruhe für alle Tierarten
- Anleinpflicht für Hunde
- Verbot der maschinellen Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen (außer Wein), Ausnahmegenehmigungen möglich
- mobile Einzäunung der vorerst vermuteten Kernzone
- Verbringungsverbot für Schweine sowie deren Erzeugnisse