EUDR: Verschiebung und Vereinfachung beschlossen

16.12.2025
Die EU verschiebt den Start der EUDR auf Ende 2026 und vereinfacht die Sorgfaltspflichten. Kleinstbetriebe profitieren von reduzierten Anforderungen. Alle Details zur Trilog-Einigung hier.
Kalb auf dem Futtertisch
©

Am Abend des 4. Dezember haben sich EU-Kommission, Rat und EU-Parlament im Rahmen der Trilogverhandlungen auf eine Verschiebung und gezielte Revision der Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) geeinigt. Damit reagiert die EU auf die vielfach geäußerte Kritik aus Landwirtschaft und Wirtschaft, die eine praxistauglichere Umsetzung forderten.

Kernpunkte der Einigung: Weniger Bürokratie, mehr Zeit

Die zentrale Neuerung betrifft die Vereinfachung des Sorgfaltspflichtverfahrens. Die Verantwortung für die Abgabe der erforderlichen Erklärung liegt künftig ausschließlich bei den Unternehmen, die Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen. Nachgelagerte Akteure müssen lediglich die Referenznummer dieser Erklärung speichern, eine Weitergabe ist nicht mehr erforderlich. Für Kleinst- und Kleinbetriebe wird die Pflicht auf eine einmalige vereinfachte Erklärung reduziert. Diese Betriebe erhalten eine eindeutige Kennung, die für die Rückverfolgbarkeit ausreicht und den bürokratischen Aufwand erheblich senkt.

Parallel dazu wird die Anwendung der Verordnung erneut um ein Jahr verschoben. Für alle Unternehmen gilt die EUDR nun erst ab dem 30. Dezember 2026, Kleinst- und Kleinbetriebe erhalten zusätzlich einen sechsmonatigen Puffer. Darüber hinaus soll die Europäische Kommission bis zum 30. April 2026 einen Bericht zur weiteren Vereinfachung vorlegen, einschließlich möglicher Gesetzesvorschläge. Das Trilogergebnis muss in der kommenden Woche noch formell von Rat und EU-Parlament bestätigt werden, bevor die Verschiebung in Kraft treten kann und die derzeitige EUDR ersetzt.

Politische Unterstützung und Ausblick

Bereits am 26. November hatte das Europäische Parlament in seiner Plenarsitzung die im Ratsmandat enthaltenen Vereinfachungsmaßnahmen unterstützt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich im Vorfeld aktiv für diese Entlastungen eingesetzt und die Abgeordneten einzelner Fraktionen kontaktiert. Neben den Vereinfachungen wurde auch die einjährige Verschiebung des Anwendungsbeginns sowie die Überarbeitungsklausel zur Entbürokratisierung angenommen. Nun folgt die formelle Bestätigung des Trilogergebnisses durch Rat und Parlament.

Für Landwirte bedeutet die Einigung mehr Zeit zur Vorbereitung und deutlich weniger Bürokratie. Dennoch bleibt Handlungsbedarf: Betriebe sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, insbesondere zur Rückverfolgbarkeit und zur Nutzung der Kennungen. 

HBV fordert Null-Risiko-Kategorie und Entbürokratisierung

Die jüngsten Diskussionen zeigen deutlich: Deutschland hat kein Entwaldungsproblem. Waldflächen werden hierzulande streng geschützt und nachhaltig bewirtschaftet. Dennoch zwingt die EUDR auch deutsche Landwirte und Waldbesitzer zu umfangreichen Nachweispflichten, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Risiko stehen. Branchenverbände wie der Bauernverband fordern deshalb weiterhin eine Null-Risiko-Kategorie für Länder mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko sowie eine konsequente Entbürokratisierung der Verordnung. Auch die Agrarministerkonferenz und zahlreiche Landesregierungen haben sich für praxisnahe Lösungen ausgesprochen, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Somit sind die aktuellen Entwicklungen positiv zu werten. 

Die Politik ist gefordert, diese Positionen weiterhin in Brüssel mit Nachdruck zu vertreten. Ziel muss sein, den Waldschutz global wirksam zu gestalten, ohne die heimische Landwirtschaft durch überbordende Bürokratie zu lähmen. Eine praxistaugliche EUDR bedeutet: klare, einfache Regeln, digitale Lösungen und die Einbindung der landwirtschaftlichen Praxis in alle weiteren Anpassungen. Nur so bleibt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe erhalten und die Verordnung erfüllt ihren eigentlichen Zweck – den Schutz der Wälder weltweit.