Maul- und Klauenseuche in Brandenburg - Newsfeed

17.01.2025
Am 10. Januar 2025 wurde erstmals seit 1988 ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland nachgewiesen. Es scheint sich um ein lokales Geschehen zu handeln. Dennoch sind Auswirkungen auf die hessische Landwirtschaft spürbar.
Für Menschen besteht keine Gefahr.
Kuhnase
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Zeitachse

15. Januar 2025

MKS-Verdachtsfall bei kleiner Ziegenherde im Landkreis Barnim, Brandenburg  - nicht bestätigt

10. Januar 2025 

Nachweis der MKS bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg

Hintergrund zum Fall in Märkisch-Oderland

Am 10. Januar wurde der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in einem Bestand von Wasserbüffeln in Hönow im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) bestätigt. 

Es wurden zwei Sperrzonen mit einem Radius von mindestens drei bzw. zehn Kilometern eingerichtet. Betroffen sind die Landkreise Märkisch-Oderland, Barnim, Oder-Spree und die Stadt Berlin. Innerhalb dieser Zonen wurden alle erforderlichen Maßnahmen von den zuständigen Veterinärämtern angeordnet. 

Alle elf Wasserbüffel des Bestandes wurden gekeult, um eine Ausbreitung zu verhindern. Die drei infizierten Tiere sind bereits verendet. Die Infektion bestand nach aktuellem Stand bereits seit mindestens drei Wochen. 

Zudem wurden die Tiere weiterer Betriebe im Umkreis von einem Kilometer Ausbruchsbetrieb gekeult.

Zum Schutz vor der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche hat zwischenzeitlich auch das Land Berlin veranlasst, dass auf der Grünen Woche, die vom 17. bis 26. Januar 2025 in Berlin stattfindet, keine Klauentiere ausgestellt werden. Ebenso bleiben der Tierpark und der Zoo in Berlin bis einschließlich Montag geschlossen. Ebenso bleiben Kinderbauernhöfe in Berlin, sowie einzeln Streichelzoos am Wochenende geschlossen. 

Die Ursache der Infektion ist noch unklar, aber alle notwendigen epidemiologischen Ermittlungen sind eingeleitet. Die Experten vor Ort erhalten Unterstützung durch das FLI und den Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes. Es kommt nun darauf an, mit allen verfügbaren Mitteln schnellstmöglich die Ausbreitung der Seuche zu verhindern und vor Ort zu eliminieren.

In Brandenburg gilt für 72 Stunden ein Stand still für Klauentiere. Das bedeutet, dass in Klauentierbestände in Brandenburg in den nächsten 72 Stunden keine Klauentiere eingestellt oder aus diesen Beständen verbracht werden dürfen.

Hintergrund zur MKS

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Klauentiere wie Haus- und Wildschweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Wildwiederkäuer und verschiedene Zootiere, wie Giraffen, Kamele, aber auch Elefanten betrifft.

Die häufigste Übertragungsart der MKS ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. MKS-kranke Tiere verbreiten das Virus in großen Mengen über Flüssigkeit aus aufgeplatzten Blasen, aber auch über Speichel, Milch, Kot und Atemluft. Es besteht ein hohes Risiko einer indirekten Ansteckung durch kontaminierte Futterreste, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen. Daher ist die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen für alle Tierhalter der betroffenen Tierarten, egal ob Landwirtschaft oder Hobbyhaltung, absolut notwendig. 

Für den Menschen besteht keine Gefahr, auch nicht durch den Konsum von Fleischerzeugnissen, pasteurisierter Milch sowie daraus hergestellten Milchprodukten. Ausführliche Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung finden Sie im Downloadbereich. 

Seit den letzten Fällen 1988 galt Deutschland als amtlich anerkannt frei von MKS. Die MKS kommt jedoch in Teilen der Türkei sowie in vielen Ländern Afrikas und Asiens nach wie vor endemisch vor. 

Weitere Informationen zur MKS finden Sie im Downloadbereich.

Maßnahmen für die Tierhalter

Für alle Tierhalter ist die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sehr wichtig, um die eigenen Bestände zu schützen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Anwendung geeigneter Biosicherheitsmaßnahmen für alle Tierhalter gesetzlich verpflichtend ist (Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429), egal ob es sich um Hobbyhaltungen oder landwirtschaftliche Tierhaltungen handelt. 

Seitens des HMLU gibt es zudem die dringende Empfehlung keine Tierschauen/Tierauktionen durchzuführen. Ebenso trägt ein Verzicht auf die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung bei der Tiere aus der gesamten Bundesrepublik zusammen kommen, dazu bei, die Ausbreitung der MKS zu verhindern. Dies ist im Sinne aller. 

Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie im Downloadbereich. 

Virustyp wurde identifiziert - geeignete Impfstoffe sind vorhanden

Bei dem mit MKS infizierten Wasserbüffel aus dem Landkreis Märkisch-Oderland stellte das Nationale Referenzlabor am FLI das MKS-Virus vom Typ O fest. Nah verwandte MKS-Viren kommen im Nahen Osten und Asien vor, der genaue Ursprung und der Eintragsweg in den Tierbestand sind aber auch jetzt nach Kenntnis des Serotyps weiter unbekannt. 

Sowohl die EU als auch Deutschland verfügen über MKS-Impfstoff-/ Antigenbanken, so dass im Bedarfsfall in kurzer Zeit Impfstoffe zur Verfügung stehen könnten. Ob eine Impfung vorgesehen wird, ist allerdings vom weiteren Fortgang des Geschehens abhängig und davon, ob eine Verschleppung des Virus stattgefunden hat. Generell ist eine Impfung gegen MKS im Grundsatz verboten. Das EU-Recht räumt allerdings Möglichkeiten für Notimpfungen ein, von denen die Mitgliedstaaten Gebrauch machen können. 

Bei der MKS ist ein genau abgestimmter Impfstoff wichtig, da Impfstoffe gegen andere Virusvarianten die Tiere nicht schützen. 

Quelle: FLI, BMEL

Auswirkungen auf den Handel

Innergemeinschaftlicher Handel 

Hier wird das Prinzip der Regionalisierung angewendet, d. h. Verbringungen von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen außerhalb der Sperrzonen sind weiterhin möglich. 

Handel mit Drittländern

Es ist damit zu rechnen, dass zahlreiche Drittländer die Einfuhr von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnisse vorerst aussetzen werden. Durch den Verlust des MKS-Freiheitsstatus sind ab sofort zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export von insbesondere Produkten von Wiederkäuern und Schweinen nicht mehr ausstellbar. Dies bedeutet, dass der Export von beispielsweise Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch Häuten und Fellen, gesalzene Naturdärme, Samen und Blutprodukten oder empfänglichen Tieren kaum mehr möglich ist. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Drittländer umgehend Sperren für Waren aus Deutschland verhängen werden. 

Vorerst keine Kälberexporte in die Niederlande

Da in den letzten Wochen viele Kälber aus Brandenburg in die Niederlande verbracht worden sind, hat die dortige Regierung ebenfalls einen Stand still für Kälber verhängt, bis die Kontaktbetriebe kontrolliert worden sind. Bislang gibt es keine Auffälligkeiten in den niederländischen Betrieben. Diese Vorsichtmaßnahme der Niederländer bedeutet, dass aktuell keine Kälber aus Hessen in die Niederlande verbracht werden können. 

Quelle: BMEL

Qnetics sagt Veranstaltungen ab – Fleischrinderschau online

Im Interesse der Biosicherheit und Sicherheit aller Beteiligten, des Tierwohls sowie zur Eindämmung einer möglichen Ausbreitung des MKS-Ausbruchs in Brandenburg, hat die Qnetics folgende Veranstaltungen abgesagt: 

  • Zuchtviehauktion am 22.01.2025
  • Alle Winterversammlungen 
  • Schau Zukunft Rind und Sonderkollektion am 31.01. und 01.02.2025

Die Fleischrinderauktionen am 24.01.2025, 19.00 Uhr und am 25.01.2025, 11.00 Uhr finden ausschließlich online statt. 

Wir begrüßen diese weitsichtige Entscheidung im Sinne aller Tierhalter. Aufgrund der nach wie vor unklaren Situation in Brandenburg sollten alle Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern.