Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Eilanträge mehrerer Naturschutzverbände gegen den Abschussplan abgelehnt und den zuvor erlassenen Hängebeschluss damit gegenstandslos gemacht. Die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel zum revierübergreifenden Wolfsmanagement in Hessen ist somit wieder in Kraft.
Aktuell sind nach den Vorgaben des Managementplans noch zwei Jungwölfe zur Entnahme freigegeben. Der Abschuss darf ausschließlich im Lahn-Dill-Kreis erfolgen. Die Regelungen zu Wolfshybriden gelten weiterhin hessenweit.
Einschätzung des Hessischen Bauernverbandes
Der Hessische Bauernverband begrüßt die Entscheidung des Gerichts. Sie schafft Rechtssicherheit und ermöglicht die Umsetzung der geltenden Regelungen zum Wolfsmanagement. Aus Sicht des Verbandes braucht es neben wirksamen Herdenschutzmaßnahmen auch praktikable Möglichkeiten zur Bestandsregulierung, um die Weidetierhaltung langfristig zu sichern. Der HBV setzt sich weiterhin für ein ausgewogenes Wolfsmanagement ein, das sowohl den Artenschutz als auch die berechtigten Interessen der Nutztierhalter berücksichtigt.
Die aktuelle Allgemeinverfügung und die aktuell freigegebenen Wölfe finden Sie bei der Oberen Jagdbehörde des Regierungspräsidiums Kassel.