EEG 2027: Hessische Landwirtschaft fordert Nachbesserungen bei Bioenergie, Photovoltaik und Windenergie

17.09.2026
Wie muss das EEG 2027 ausgestaltet werden, damit die Energiewende gelingt und landwirtschaftliche Betriebe weiterhin investieren können? Diese Frage stand im Mittelpunkt zweier Gespräche des HBV und der beteiligten KBV mit den MdBs Wilhelm Gebhard und Daniel Bettermann.
Gespräch MdBs Bettmann und Gebhard
© HBV

HBV diskutiert EEG 2027 mit den Bundestagsabgeordneten Wilhelm Gebhard und Daniel Bettermann

Wie muss das EEG 2027 ausgestaltet werden, damit die Energiewende gelingt und landwirtschaftliche Betriebe weiterhin investieren können? Diese Frage stand im Mittelpunkt zweier Gespräche des Hessischen Bauernverbandes und der beteiligten Kreisbauernverbände mit den Bundestagsabgeordneten Wilhelm Gebhard und Daniel Bettermann. 

An einer Biogasanlage im Werra-Meißner-Kreis diskutierten die Gesprächspartner mit Wilhelm Gebhard über die Zukunft der Bioenergie. Mit Daniel Bettermann fand ein weiterer Austausch in der Geschäftsstelle des Kreisbauernverbandes Kassel statt. Dabei ging es um die Auswirkungen des geplanten EEG 2027 auf landwirtschaftliche Betriebe, Grundeigentümer und Investitionen in erneuerbare Energien.  

Was fordert der Hessische Bauernverband zum EEG 2027? 

Mit dem EEG 2027 richtet das Bundeswirtschaftsministerium den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker auf Markt-, Netz- und Systemintegration aus. Kosteneffizienz, Netzverträglichkeit, Marktorientierung und Versorgungssicherheit rücken damit stärker in den Mittelpunkt.  

Der Hessische Bauernverband begrüßt einzelne Ansätze des Gesetzentwurfs, sieht insgesamt jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Besonders kritisch bewertet der Verband den geplanten Windpachtdeckel, die Verschlechterung der Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Dächern sowie die Verlagerung von Markt- und Finanzierungsrisiken auf die Betriebe. Hinzu kommen die unzureichende Berücksichtigung der Bioenergie und die wachsende Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen durch den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik.  

Die hessische Landwirtschaft unterstützt die Energiewende ausdrücklich. Viele Betriebe haben frühzeitig in Biogas-, Windenergie- und Photovoltaikanlagen investiert. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dürfen diese Investitionsbereitschaft nicht schwächen. 

EEG 2027 und Bioenergie: Warum fordert der HBV bessere Rahmenbedingungen?

Gespräch MdBs Bettermann und Gebhard
© HBV

Biogas nimmt unter den erneuerbaren Energien eine besondere Rolle ein: Es ist speicherbar, bedarfsgerecht abrufbar, netzdienlich und regional verfügbar. Flexible Biogasanlagen können insbesondere dann Strom bereitstellen, wenn Wind- und Solarenergie nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit.  

Der HBV bewertet die gegenüber dem geltenden EEG höheren Ausschreibungsmengen, die Fortführung der Anschlussförderung und die Anerkennung der Bedeutung flexibler Biogasanlagen grundsätzlich positiv. Die vorgesehenen Mengen reichen aus Sicht des Verbandes jedoch nicht aus, um bestehende Anlagen zu erhalten und die notwendige Flexibilisierung voranzubringen.  

Der HBV fordert deshalb ein Biomasse-Ausschreibungsvolumen von mindestens 2.500 Megawatt pro Jahr bis 2032. Der Flexibilitätszuschlag soll angesichts gestiegener Bau-, Finanzierungs- und Zinskosten auf 150 Euro je Kilowatt angehoben und auch auf bereits bezuschlagte Anlagen angewendet werden. 

Auch der Maisdeckel sollte nach Auffassung des Verbandes vollständig gestrichen oder zumindest auf 50 Prozent angehoben werden. Die geplante Erhöhung von 25 auf 30 Prozent reicht aus Sicht des HBV nicht aus. Zudem müssen die Biomethanausschreibungen erhalten bleiben, da Biomethan-Kraftwerke flexibel Strom bereitstellen können.  

Sollten Biogasanlagen ihren Betrieb einstellen, wären davon außerdem angeschlossene kommunale Nahwärmenetze betroffen. Auch dieser Aspekt muss bei der Ausgestaltung der künftigen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.  

EEG 2027 und Dach-Photovoltaik: Welche Folgen drohen landwirtschaftlichen Betrieben? 

Landwirtschaftliche Betriebe verfügen häufig über große Dachflächen auf Ställen, Hallen und Wirtschaftsgebäuden. Photovoltaikanlagen auf diesen Gebäuden benötigen keine zusätzlichen Flächen und vermeiden Nutzungskonflikte mit der Lebensmittelproduktion.  

Die geplanten Regelungen könnten die Wirtschaftlichkeit kleiner und mittlerer Dachanlagen jedoch erheblich beeinträchtigen. Die verpflichtende Direktvermarktung, die Einspeisekappung, zusätzliche Investitionen in Batteriespeicher und der Wegfall bisheriger Fördermechanismen würden zu mehr Bürokratie, höheren Vermarktungsrisiken und weniger Planungssicherheit führen.  

Der HBV fordert deshalb, kleine und mittlere Dach-Photovoltaikanlagen dauerhaft förderfähig zu halten. Die Direktvermarktung darf nicht zur Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb solcher Anlagen werden. Vorhandene und geeignete Dachflächen sollten beim Ausbau der Photovoltaik vorrangig genutzt werden.  

Freiflächen-PV und Agri-PV: Wie lässt sich Flächenkonkurrenz vermeiden?

Photovoltaik PV-Anlage
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Der vorgesehene Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik kann den Druck auf landwirtschaftliche Nutzflächen weiter erhöhen. Aus Sicht des HBV drohen steigende Pachtpreise, der Verlust von Bewirtschaftungsflächen und eine zunehmende Konkurrenz zwischen Lebensmittelproduktion und Energieerzeugung.  

Die Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen muss deshalb auch beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik berücksichtigt werden. Photovoltaikanlagen sollten vorrangig auf Dächern, Parkplätzen, Konversionsflächen, Deponien und anderen bereits vorbelasteten Flächen errichtet werden.  

Agri-PV kann landwirtschaftliche Nutzung und Stromerzeugung miteinander verbinden. Der vorgesehene Bonus von 0,5 Cent je Kilowattstunde reicht nach Einschätzung des HBV jedoch nicht aus, um insbesondere kleinere Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können. Der Verband fordert deshalb eine Anhebung auf mindestens 2,5 Cent je Kilowattstunde oder die Beibehaltung und Weiterentwicklung eines eigenen Untersegments für besondere Solaranlagen nach § 37d EEG. 

EEG 2027 und Windenergie: Warum lehnt der HBV den Windpachtdeckel ab? 

Der Gesetzentwurf sieht eine gesetzliche Begrenzung der Entgelte für Flächeneigentümer vor. Der HBV bewertet dies als gravierenden Eingriff in Eigentumsrechte, Vertragsfreiheit und marktwirtschaftliche Vertragsbeziehungen.  

Die wirtschaftliche Beteiligung der Flächeneigentümer ist eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz des Windenergieausbaus im ländlichen Raum. Werden die Erlöse begrenzt, kann die Bereitschaft sinken, Flächen für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. 

Der Hessische Bauernverband fordert deshalb, den geplanten Windpachtdeckel vollständig aus dem EEG 2027 zu streichen. 

Welche Belastungen entstehen durch Speicher und neue Marktanforderungen? 

Der Gesetzentwurf verknüpft die Stromerzeugung aus Photovoltaik stärker mit Speichern, Direktvermarktung und technischer Steuerung. Eine bessere Markt- und Netzintegration ist grundsätzlich nachvollziehbar. Problematisch ist aus Sicht des HBV jedoch, dass der Entwurf bereits jetzt, bevor Batteriespeicher ausreichend etabliert sind, den Ausbau einschränken wird. 

Batteriespeicher können jedoch erheblich zur Flexibilisierung der Energieeinspeisung beitragen. Werden Speicher bereits jetzt unwirtschaftlich, droht der Ausbau auszufallen.  

Welche konkreten Änderungen fordert der HBV am EEG 2027?

Windrad Luftperspektive
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Der Hessische Bauernverband fordert im weiteren Gesetzgebungsverfahren: 

  • das Biomasse-Ausschreibungsvolumen auf mindestens 2.500 Megawatt pro Jahr zu erhöhen,
  • den Flexibilitätszuschlag auf 150 Euro je Kilowatt anzuheben,
  • den Maisdeckel zu streichen oder mindestens auf 50 Prozent anzuheben,
  • die Biomethanausschreibungen zu erhalten,
  • kleine und mittlere Dach-Photovoltaikanlagen dauerhaft förderfähig zu halten,
  • den Agri-PV-Bonus auf mindestens 2,5 Cent je Kilowattstunde anzuheben,
  • Land- und Forstwirte vor zusätzlichem Flächendruck durch Freiflächen-Photovoltaik zu schützen und
  • den geplanten Windpachtdeckel vollständig zu streichen.  

Wie kann die Landwirtschaft weiterhin in erneuerbare Energien investieren? 

Die Gespräche machten die Position der hessischen Landwirtschaft deutlich: Die Betriebe sind bereit, weiterhin in erneuerbare Energien zu investieren und Verantwortung für die Energiewende zu übernehmen. Voraussetzung dafür sind verlässliche Investitionsbedingungen, Planungssicherheit und eine angemessene Beteiligung an der Wertschöpfung. 

Das EEG 2027 muss den Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen und zugleich Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz stärken. Die Kosten und Risiken der Markt- und Systemintegration dürfen nicht einseitig auf landwirtschaftliche Betriebe und Flächeneigentümer verlagert werden.  

Der Hessische Bauernverband dankt Wilhelm Gebhard und Daniel Bettermann für den konstruktiven Austausch. Ziel der Gespräche war es, die praktischen Auswirkungen des EEG 2027 und die Forderungen der hessischen Landwirtschaft in die weiteren parlamentarischen Beratungen einzubringen.