Der Hessische Bauernverband lehnt den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes – Drucks. 21/2390 – ab. Nach geltendem Recht ist die bevorzugte Nutzung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen bereits vorgesehen und genau diesen Vorrang will die FDP nun streichen. Statt produktiver Acker- und Grünlandflächen für Freiflächen-PV zu opfern, setzt sich der Verband für den Ausbau auf Dächern, über Parkplätzen oder an Lärmschutzwänden ein. So können zusätzliche Flächenversiegelungen vermieden, die ökologischen Bodenfunktionen erhalten und die Ernährungssicherheit langfristig gesichert werden.
Dies begründet sich aus den folgenden vier Punkten:
1. Vermeidung zusätzlicher Flächenversiegelung
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf bereits bestehenden oder neu zu errichtenden baulichen Anlagen – etwa auf Dächern, Lärmschutzwänden oder über Parkplätzen – vermeidet zusätzliche Flächenversiegelungen für PV-Freiflächenanlagen Diese Flächen sind bzw. werden bereits infrastrukturell vorbelastet und können ohne weiteren Eingriff in die Natur zusätzlich zur Energiegewinnung genutzt werden. Dies schützt und bewahrt die landschaftliche Vielfalt und reduziert den ökologischen Fußabdruck des Ausbaus erneuerbarer Energien.
2. Erhalt ökologischer Bodenfunktionen
Zusätzliche neue Versiegelungen würden die natürliche Bodenfunktion damit wertvolle Bodenressourcen – wie Wasseraufnahme, Nährstoffkreisläufe und Lebensraumfunktionen – dauerhaft beeinträchtigen und die ökologische Belastung erhöhen. Durch die gezielte Nutzung bereits versiegelter Flächen für die Installation von Photovoltaikanlagen bleiben jedoch die ökologischen Funktionen des Bodens weitgehend erhalten.
3. Reduktion von Nutzungskonflikten und Sicherung der Ernährungssicherheit
Die Nutzung von baulichen oder vorbelasteten Flächen für Photovoltaikanlagen reduziert potenzielle Nutzungskonflikte, insbesondere mit der Landwirtschaft. Indem produktive Agrarflächen nicht für die Energieerzeugung beansprucht werden, bleibt deren Nutzung für die Nahrungsmittelproduktion oder andere agrarische Zwecke erhalten. Dies trägt zur Sicherung der landwirtschaftlichen Flächenverfügbarkeit bei und fördert ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Energiepolitik und Ernährungssicherheit. Die Landwirtschaft ist auf nutzbare Flächen angewiesen, um die regionale Lebensmittelproduktion sicherzustellen. Der Pachtanteil hessischer Betriebe liegt bei über 60%. Das bedeutet: Die Mehrheit der Betriebe bewirtschaftet Flächen, die ihnen nicht gehören. Ein großflächiger Zubau von Freiflächen-PV als Alternative zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf bereits bestehenden oder neu zu errichtenden baulichen Anlagen führt dazu, dass die Betriebe nicht nur ihre Produktionsgrundlage, sondern auch ihre wirtschaftliche Perspektive verlieren. Dies gefährdet die wirtschaftliche Existenz der hessischen landwirtschaftlichen Betriebe.
4. Gefährdung der Ernährungssicherheit
Die Gesellschaft steht vor der Herausforderung, Ernährungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig Natur und Umwelt zu schützen. Eine produktive Landwirtschaft ist dafür unerlässlich. Werden landwirtschaftliche Flächen für Energieprojekte entzogen, steigt der Druck auf verbleibende Flächen, was zu Intensivierung, Wertverlusten und ökologischen Risiken führt. Die Ernährungssicherheit ist somit nicht nur ein agrarpolitisches Ziel, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Sie steht in direktem Zusammenhang mit der Flächennutzung und muss bei der Planung von Photovoltaikprojekten zwingend berücksichtigt werden.