GAP-Reform und Insektenschutz im Mittelpunkt HBV-Verbandsratssitzung im Online-Format

20.04.2021
Die Beschlüsse des Bundeskabinetts von vergangener Woche zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hätten – wenn sie so durch den Bundestag gehen – schmerzhafte finanzielle Einbußen für die Landwirte zur Folge
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Zwischenüberschrift

Die Beschlüsse des Bundeskabinetts von vergangener Woche zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hätten – wenn sie so durch den Bundestag gehen – schmerzhafte finanzielle Einbußen für die Landwirte zur Folge. Dies hat der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Karsten Schmal, in der Sitzung des erweiterten Verbandsrats des HBV, die am vergangenen Freitag als Videokonferenz stattfand, verdeutlicht. So könnte die Basisprämie auf nur noch 150 Euro von derzeit etwa 175 Euro je Hektar absinken. Ob die Eco Schemes, die 25 Prozent der Zahlungen der Ersten Säule ausmachen sollen, für die Landwirte nutzbar sind, hängt von deren Ausgestaltung und Attraktivität ab. Insgesamt werde der Strukturwandel durch die Ökologisierung der GAP beschleunigt. Schmal betonte, dass insbesondere für Grünlandbetriebe praktikable und reelle Eco Schemes fehlten. „Dass die Ernährungssicherheit bei der Umsetzung der neuen GAP keine Rolle zu spielen scheint, gefällt mir überhaupt nicht“, kritisierte Schmal besonders.

Auch das Insektenschutzpaket müsse im Bundestag grundlegend überarbeitet werden. Hier sei es wichtig, dass Länderprogramme, die vor Ort zwischen Berufsstand, Umweltorganisationen und Landesregierungen wie beispielsweise beim niedersächsischen Weg Vorrang haben und durch eine Länderöffnungsklausel gewahrt blieben. Hessen versuche eine ähnliche Artenschutzregelung zu erreichen, dazu habe am 25. März erstmals der Runde Tisch getagt. Wichtig bei einem hessischen Weg sei, dass Leistungen der Landwirte für den Insekten- und Artenschutz dauerhaft entlohnt würden, und dass es hierfür frisches Geld gebe. Dies habe Ministerpräsident Volker Bouffier zugesagt.

Der neue HBV-Generalsekretär, Hans-Georg Paulus, wies u. a. auf die Möglichkeit für HBV-Mitglieder hin, sich bis 14. Mai für die Klägergemeinschaft registrieren zu lassen, um einen Ersatz für den Schaden einzufordern, der gegebenenfalls durch das Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln entstanden ist. Bisher seien der Klägergemeinschaft mehr als 30 Bauernverbandsmitglieder beigetreten.

Weitere wichtige Themen der gut besuchten Videokonferenz waren der Stand der Normenkontrollverfahren gegen die Hessische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung, die beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig sind, und die neuen Vorschriften zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit (Verbringungsregelungen nach dem EU-Tiergesundheitsrecht).