BTV8 Nachweis im Kreis Bergstraße in Südhessen und im Kreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz - Ausweitung der BTV-8-Handelsrestriktionszonen
Nach dem Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV) vom Serotyp 8 (BTV8) in einer Rinderhaltung im Landkreis Mainz‑Bingen (Rheinland‑Pfalz) am 9. Februar sowie dem ersten bestätigten BTV8‑Fall in Hessen im Kreis Bergstraße am 12. Februar wurde die Ausweisung einer großräumigen Sperrzone erforderlich. Das Friedrich‑Loeffler‑Institut bestätigte den hessischen Fall als nationales Referenzlabor gegenüber dem Hessischen Landwirtschaftsministerium.
Nach EU‑Recht muss um jeden Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern eingerichtet werden. Dadurch wird die bisher vor allem Südhessen und Teile Mittelhessens umfassende Zone nun bis in nordhessische Landkreise ausgeweitet. In der Sperrzone gelten insbesondere Einschränkungen für die Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen. Die Zone reicht jetzt im außerdem bis nach Nordhessen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des HMLU: https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Aktuelle BTV8‑Sperrzone in Hessen: Welche Landkreise betroffen sind
Durch die Ausweitung der Handelsrestriktionszone ergibt sich folgende Lage in Hessen:
- Nicht in der Sperrzone liegen aktuell nur
der Landkreis Kassel, die Stadt Kassel sowie der Werra‑Meißner‑Kreis. - Teilweise in der Sperrzone liegen
die Landkreise Waldeck‑Frankenberg, Hersfeld‑Rotenburg, Fulda sowie der Schwalm‑Eder‑Kreis. - Vollständig in der BTV‑8‑Handelsrestriktionszone liegen ab sofort
alle übrigen Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen.
Die genauen Verläufe der Zonengrenzen können den Internetseiten der jeweils betroffenen Landkreise entnommen werden.
Verbringungsregelungen BTV8-Handelsrestriktionszone
Diese Regelungen gelten aktuell ausschließlich für BTV8. In Bezug auf BTV3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen.
1. Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen:
a.) sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft;
oder
b.) sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.
2. Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter
a.) vor der Belegung korrekt gegen BTV-8 geimpft
oder
b.) mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt korrekt gegen BTV-8 geimpft wurden
Im Fall von 2b. ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde. Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.
3. Tiere, die keine der Anforderungen nach 1) oder 2) erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden
und
während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden
Diese Tiere müssen für die Verbringung in Deutschland zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. Die Regelungen der Numern 2 und 3 können für die Verbringung in andere EU-Mitgliedstaaten nur angewendet werden, wenn der jeweilige Mitgliedstaat dieses Verfahren auf der EU-Seite veröffentlicht hat.
4. Zur Schlachtung innerhalb Deutschlands bestimmte Tiere empfänglicher Arten, die keine Krankheitssymptome zeigen, müssen lediglich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden, in der die Freiheit von Krankheitssymptomen erklärt wird. Sofern diese Tiere nicht gegen BTV8 geimpft sind, müssen sie am Bestimmungsschlachthof innerhalb von 24 Stunden geschlachtet werden.
BTV3 und BTV8 in Deutschland
Im vergangenen Jahr führte ein massiver Ausbruch de Virusvariante BTV-3 zu erheblichen Schäden vor allem in Schaf- und Rinderbeständen, die auch erhebliche Langzeitfolgen hatte. Nun ist mit BTV-8 eine weitere Virusvariante nach langer Zeit wieder in Deutschland aufgetreten. In Baden-Württemberg ist es der erste Fall von BTV-8 seit 2019, in Bayern sogar seit 2009.
Das aktuelle Auftreten von BTV-8 in zeigt deutlich, wie wichtig es ist, dass entsprechende Vorbereitungen getroffen werden, um die Tierbestände zu schützen. Hierbei ist es absolut notwendig, dass die Zusammenarbeit über Bundesländer- und Kreisgrenzen hinweg intensiviert wird, um gemeinsam die Überwachung und Bekämpfung anzugehen.
Die Wahrscheinlichkeit für eine weitere Ausbreitung von BTV‑8 in Deutschland war aufgrund der Entwicklung der Seuchensituation in den vergangenen Monaten bereits deutlich erhöht. Es wird davon ausgegangen, dass es im kommenden Sommerhalbjahr zu weiteren Ausbreitungen kommen kann.
Zusätzlich wurde in den vergangenen Jahren der Serotyp BTV‑4 in Frankreich festgestellt. Es besteht daher die Gefahr, dass auch dieser Serotyp in den kommenden Jahren in Deutschland auftreten wird.
Impfung bietet den einzig wirksamen Schutz
In den vergangenen Jahren haben Infektionen mit dem Serotyp BTV‑3 zu erheblichen Verlusten in deutschen Schaf‑ und Rinderhaltungen geführt. In Hessen wurden inzwischen rund 173.000 Rinder, 83.000 Schafe und 4.400 Ziegen gegen BTV‑3 geimpft. Dank dieser Impfdecke wurden im vergangenen Jahr in Hessen nur wenige Ausbrüche der Blauzungenkrankheit festgestellt.
Mehrere Fälle von BTV‑8 in Baden‑Württemberg, Bayern, Rheinland‑Pfalz und Sachsen zeigen jedoch, dass in den kommenden Jahren ein erhöhtes Risiko für eine weitere Einschleppung der Serotypen 4 und 8 nach Hessen besteht. Da Impfungen keinen Kreuzschutz zwischen den Serotypen bieten, wird Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen dringend geraten, ihre Tiere gegen die Serotypen 3, 4 und 8 impfen zu lassen.
Für die Impfung gegen BTV‑4 und BTV‑8 kann ein Kombinationsimpfstoff eingesetzt werden. Die Impfungen sollten vor Beginn der nächsten Infektionswelle abgeschlossen sein, die mit der Vermehrung der virusübertragenden Stechmücken in der wärmeren Jahreszeit einsetzt.
Hintergrund
Die Blauzungenkrankheit wird durch blutsaugende Stechmücken (Gnitzen) übertragen und betrifft Wiederkäuer. Besonders Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Kameliden wie Lamas und Alpakas, können sich infizieren.
Typische Symptome sind hohes Fieber, Apathie, Fressunlust, gerötete Nase und Maul, eine geschwollene Zunge, Bindehautentzündungen, Lahmheit sowie Missbildungen oder Aborte beim Nachwuchs. In schweren Fällen kann es auch zu Todesfällen kommen. Bei entsprechenden Symptomen sollten Tierhalter umgehend den Hoftierarzt informieren.
Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.