Geflügelpest: Stallpflicht in den Landkreisen Schwalm-Eder, Kassel sowie im Stadtgebiet Kassel

15.02.2024
Der Schwalm-Eder-Kreis hat einen Vogelgrippefall bei einem Geflügelbestand in Edermünde bestätigt.
Hühner Freiland
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Der Schwalm-Eder-Kreis hat einen Vogelgrippefall bei einem Geflügelbestand in Edermünde bestätigt. Infolgedessen wurde eine Schutzzone im Radius von 3 Kilometern und eine Überwachungszone in einem Radius von 10 Kilometern eingerichtet, um die weitere Ausbreitung zu verhindern. In diesen Zonen muss jegliches Geflügel aufgestallt werden.

Folgende Landkreise sind betroffen: Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Kassel und die Stadt Kassel. Detaillierte Informationen, welche Ortschaften in der Schutzzone liegen, entnehmen Sie bitte den Allgemeinverfügungen.

Landkreis Kassel: https://www.landkreiskassel.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/index.php

Stadt Kassel: https://www.kassel.de/aktuelles/-Allgemeinverfuegung-Sperrzone-KSS-von-Ue-Zone-betroffen-mit-Begruendung-Pk-02.02.2024.pdf

Schwalm-Eder-Kreis: https://www.schwalm-eder-kreis.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=105&id=412314

 

Den Allgemeinverfügungen können Sie auch die entsprechenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen entnehmen.

In allen drei Kreisen wurde inzwischen eine Aufstallungspflicht sowie das Verbot von Veranstaltungen bzw. der Verbringung von Tieren zu Veranstaltungen erlassen.

Weitere Informationen finden Sie unter:https://umwelt.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/gefluegelpest

Auf der Karte des HMLU sehen Sie die betroffenen Kreise: https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2024-02/Aufstallung%20in%20Hessen.png