Revision entwickelt das etablierte Qualitätssicherungssystem weiter
Zum 1. Juli 2026 gilt eine überarbeitete Fassung des QM‑Milch‑Standards. Mit der Revision entwickelt der Verein QM‑Milch e.V. sein etabliertes Qualitätssicherungssystem weiter und passt es an aktuelle Anforderungen aus Praxis, Markt und Gesetzgebung an. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen, die Organisation des Systems weiterzuentwickeln und einzelne Kriterien gezielt zu präzisieren. Der QM-Standard soll damit als zukunftsorientiertes und praxisnahes System weiter entwickelt werden.
Der QM‑Standard wird regelmäßig überprüft und mindestens alle drei Jahre angepasst. Damit bleibt er ein zentrales Instrument zur Sicherung eines einheitlich hohen Qualitätsniveaus in der deutschen Milcherzeugung.
Deutsche Milch gilt national wie international als besonders sicheres Lebensmittel - ein Ergebnis hoher Qualitätsstandards und regelmäßiger Kontrollen.
Der HBV nimmt den neuen QM‑Milch‑Standard, der ab dem 1. Juli 2026 gilt, zur Kenntnis. Positiv bewertet der HBV die erhöhte Transparenz und die bundeseinheitliche Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems. Gleichzeitig wird es entscheidend sein, dass die Umsetzung der neuen Anforderungen praxistauglich erfolgt und zusätzliche Bürokratie möglichst begrenzt bleibt.
Organisation über die QMilch-Datenbank
Landwirtschaftliche Betriebe werde zukünftig nur noch über einen Programmkoordinator (z. B. Molkerei, Milcherzeugergemeinschaft oder regionale Organisation der Milchwirtschaft) in der QMilch‑Datenbank geführt. Dies soll die Belastbarkeit des Systems gewährleisten.
Mit Ihrer Zustimmung und in Abstimmung mit der Molkerei können Auditdaten auch für molkereieigene Mehrwertprogramme oder Nachhaltigkeitsabfragen genutzt werden.
Als Milcherzeuger haben Sie Zugriff auf Ihre Auditergebnisse sowie weitere hinterlegte Informationen. Zudem können Sie einsehen, wer berechtigt ist, Ihre Daten zu nutzen.
Übersicht über geänderte Kriterien
Im Rahmen der Revision wurden einige Kriterien verändert, teilweise werden die Anforderungen verschärft, oder Kriterien wurden zum K.o.-Kriterium. Zudem wurde die Mindestpunktzahl im Fokusbereich Tierschutz erhöht.
Die Ankündigungsfrist für Audits wurde von max. drei Wochen auf max. eine Woche verkürzt.
Ebenso wurde eine Sperrfrist nach Zertifikatsentzug festgelegt. Ein erneutes Audit kann frühestens 3 Wochen nach dem letzten Audit durchgeführt werden. Eine frühere Rezertifizierung kann auf begründete Antragstellung des Programmkoordinators durch die Zertifizierungsstelle genehmigt werden.
Eine Übersicht zu den veränderten Kriterien finden Sie hier, sowie detaillierte Angaben im Handbuch für Milcherzeuger. Allgemeine Informationen finden Sie im Dokument "Bundeseinheitlicher Standard zur Milcherzeugung".
Neu: Der Biosicherheitsmanagementplan
Mit dem neuen Standard müssen Milcherzeuger im QM-Milch-System ab dem 1. Juli 2026 im QM-Standard-Audit einen Biosicherheitsmanagementplan nachweisen. Als Nachweis können digitale Risikoampeln oder behördlich anerkannte Biosicherheitskonzepte genutzt werden. Die können beispielsweise die Risikoampel der Uni Vechta oder das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Rinderhaltende Betriebe sein.