Afrikanische Schweinepest in Hessen - Newsfeed

24.06.2025
ASP-Nachweis in NRW.
Die Seuchenbekämpfung in Hessen geht durch den Bau der Festzäun in die nächsten Phase über und sorgen für Erleichterungen für die Ernte 2025.
Wildschwein
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ASP in Hessen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Menschen und andere Tiere können sich nicht anstecken! 

Am 13. Juni 2024 wurde das erste infizierte Wildschwein in Hessen, im Landkreis Groß-Gerau, entdeckt. Vermutlich etwa seit April 2024 grassiert die ASP in Südhessen. Mittlerweile gibt es auch positive Funde in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Oberstes Ziel ist es, zu verhindern, dass die Tierseuche sich weiter ausbreiten kann oder auf  Hausschweinbestände übertritt. 

Wir informieren Sie auf dieser Seite über aktuelle Entwicklungen und stellen Ihnen wichtige Informationen bereit. In unserer Zeitachse finden Sie die wichtigsten Ereignisse seit Ausbruchsbeginn.

Aktuelle Lage und Einordnung

Das Landwirtschaftsministerium und auch die betroffenen Landkreise sowie alle Beteiligten in Hessen bemühen sich seit Ausbruch der ASP in Hessen mit allen Kräften um eine effektive Seuchenbekämpfung in Abstimmung mit der Landwirtschaft und der Jägerschaft.  Bewirtschaftungsauflagen erschwerten 2024 die Ernte von Getreide und Mais, aber es konnten der überwiegende Teil der Flächen nach Drohnenflug geerntet werden. 

Über die letzten Monate wurden über 5.000 Wildschweinkadaver aus dem betroffenen Gebiet geborgen und auf ASP untersucht. Über 2.000 davon waren ASP-positiv. Durch die intensive Suche, die unter anderem durch Hundesuchteams und Drohnen georeferenziert erfolgte, konnten die Kerngebiete definiert und das betroffene Gebiet zunehmend besser eingegrenzt werden. Der nun weitgehend abgeschlossene Festzaunbau um das Gebiet sorgt für den Übergang in die nächste Phase der Seuchenbekämpfung. 

Es werden weiße Zonen rund um das betroffene Gebiet eingerichtet. Sie sind Kompartimente, die von einem doppelten Festzaun in 500 - 2.000 m Abstand sowie Querriegeln eingegrenzt werden und kurzfristig mit Unterstützung der örtlichen Jäger Wildschweinefrei gemacht werden. Die Umsetzung der jagdlichen Maßnahmen erfolgt je Kompartiment und soll zu einer kurzfristigen Senkung des Wildschweinebestandes in der weißen Zone auf 0 führen. Die weißen Zonen dienen als Schutzstreifen für bisher nicht von ASP betroffene Gebiete. Wichtig ist hierbei die Mithilfe der Landwirtschaft und der Bevölkerung - Tore müssen geschlossen werden und Zäune intakt bleiben. Defekte Zäune müssen bei jeweiligen Veterinäramt gemeldet werden, damit sie schnellstmöglich repariert werden können. 

Jagdpächter sind insbesondere in den fest eingezäunten Gebieten zu vermehrter Jagd auf Schwarzwild aufgefordert. Sie können beim Land mobile Entnahmeteams mit Drohnenunterstützung anfordern, wenn sie Unterstützung bei der Jagd auf die Wildschweine benötigen. 

In fast allen betroffenen Landkreisen wurden mittlerweile die Allgemeinverfügungen zu den Auflagen für Landwirtschaft und Jagd aktualisiert (links siehe unten). In den Gebieten die bereits mit Festzaun begrenzt sind, muss bei der diesjährigen Ernte und Mahd beispielsweise keine Drohnenbefliegung mit vorheriger Genehmigung mehr durchgeführt werden. 

Welche Unterstützung erhalten Schweinehalter?

Die Übernahme der Transportkosten für Schweine aus den Sperrzone II und III seit Sommer 2024 ist ein Erfolg unserer Zusammenarbeit mit der Politik und hilft den betroffenen Schweinehaltern sehr, da die für Schlachtungen zum Teil weit entfernt sind und somit sehr hohe Transportkosten anfallen. Da diese jedoch als De-minimis Beihilfen ausgezahlt werden, ist deren Obergrenze in drei Jahren auf 50.000 € begrenzt. Einige Betriebe haben durch die hohen Transportkosten sowie die Soforthilfe für Sperrzone III in 2024 diese Grenze bereits erreicht. 

Erfreulicherweise konnte erreicht werden das seit 1. März 2025 im nordhessischen Schlachthof in Schwalmstadt Schweine aus der Sperrzone II geschlachtet werden. Neben mehrere regionalen kleinen Schlachtstätten in Südhessen (für Schlachtung weniger Schweine) ermöglicht die Benennung dieses großen Schlachthofes wieder die regionale Vermarktung in größerem Stil und spart Transportwege und -kosten. 

Als Unterstützung für die Schweinehalter in der Sperrzone III gibt es eine Soforthilfe (Antragsformular >>). Beide Beihilfen laufen über De-minimis, weshalb die Seiten des Bauernverbandes lange geforderte Erhöhung der Beihilfegrenze auf 50.000 € äußerst hilfreich ist (Ein längst überfälliger Schritt: Änderung der De-minimis-Verordnung | Hessischer Bauernverband). 

Eine große Herausforderung stellt nach wie vor die Vermarktung des Fleisches aus Sperrzone II (und III) dar, obwohl es von gesunden und untersuchten Schweinen stammt. Für die Zukunft brauchen wir diskreditierungsfreie Vermarktungsmöglichkeiten für Erzeugnisse aus den Restriktionszonen im Lebensmitteleinzelhandel, Systemgastronomie und auch staatlichen Kantinen. 

Zeitachse

14.06.2025

FLI bestätigt ersten ASP-Fall in Nordrhein-Westfalen, Kreis Olpe.

01.04.2025 

Neue Allgemeinverfügung für den Kreis Groß-Gerau mit Lockerungen. Lockerungen gelten im gesamten Landkreis außer zwischen Rhein und Festzaun.

  • (Einzel-)Jagd auf  Schwarzwild, Rotwild, Damwild und Rehwild im Rahmen der geltenden Jagd- und Schonzeiten wieder erlaubt
  • keine Drohnenflüge vor der Ernte mehr vorgeschrieben 
  • Pflegemaßnahmen im Wald wieder möglich

Abschussprämie in Höhe von 200 € für Wildschweine (geschossene Wildschweine dürfen nicht vermarktet werden)

11.03.2025

Kernzone Alpha erweitert (Kreis Bergstraße). 

07.03.2025

Sperrzone III  (rund um  ASP-infizierten Hausschweinebestand) bei Gernsheim wird aufgehoben.

2. ASP-positives Wildschwein in Baden-Württemberg seit ASP-Ausbruch in Südhessen gefunden.

12.02.2025

ASP-Verdacht bei einem Wildschwein im Landkreis Offenbach - Verdacht wurde durch das FLI nicht bestätigt.

13.12.2024

Weitere ASP-Fälle auf der Rheininsel Mariannenaue (Rheingau-Taunus-Kreis). Sperrzone II wird ausgeweitet. Es bestehen nun zwei Kerngebiete: Alpha (bisheriges Kerngebiet bei Groß-Gerau) und Beta (Mariannenaue). Weitere Informationen >>

11.12.2024

ASP-Fall im Rheingau-Taunus-Kreis (nahe Eltville)

Weitere Informationen >>

28.11.2024

Anpassung und Verkleinerung der Sperrzone III (rund um Hausschweineausbrüche) zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 

Soforthilfen für Schweinehalter aus Sperrzone III über die Hessische Tierseuchenkasse angekündigt.

Antragformular >> 

Weitere Informationen >>

Fund eines einzelnen infizierten Wildschweinkadavers am Rheinufer, zwischen Boppard und Spay, Rhein-Hunsrück-Kreis. Das Tier wurde aus den Sperrzonen angeschwemmt. Neue Sperrzonen rund um den Fund werden nicht eingerichtet.

09.11.2024 

ASP-Nachweis in Gehege mit Wildschweinen im Landkreis Bergstraße (zählt als Hausschweinebestand)

15.08.2024 Erster Fall bei einem Hausschweinebestand in Rheinland-Pflanz (Kleinsthaltung)

14.08.2024

Nach intensiven Bemühungen der Behörden und des Bauernverbandes können erstmals seit Beginn des ASP-Geschehens rund 800  Schweine zu einem benannten Schlachthof in Schleswig-Holstein verbracht werden. Geld für die Schweine aus Sperrzone III erhalten die Landwirte keines. Die Kosten für den Transport können Landwirte sich bei der Tierseuchenkasse im ersten Schritt erstatten lassen. Das Land arbeitet an einer Förderrichtlinie. 

10.08.2024

Erster Fall eines ASP-positiven Wildschweines in Baden-Württemberg (Rhein-Neckar-Kreis). 

Mittlerweile wurde das Virus in acht Hausschweinebestände in Hessen nachgewiesen. Die Bestände wurden zeitnah vorschriftsmäßig gekeult.

06.08.2024

Umfangreiches ASP-Sonderinfo in Abstimmung mit dem HMLU veröffentlicht. Link >>

01.08.2024

Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2139 DER KOMMISSION vom 1. August 2024 wurde am 02.08.2024 veröffentlicht. Darin enthalten ist nun die Sperrzone III für die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz. Zudem gibt es über folgenden Link eine interaktive Karte in der die ASP-Zonen in Europa dargestellt sind: EU ASF zoning measures (last update: 01/08/2024) (arcgis.com)

Abschluss der Tötung des achten von ASP betroffenen Hausschweinebestandes in Hessen.

31.07.2024

Erster ASP-positiver Kadaver im Landkreis Darmstadt-Dieburg. 

29.07.2024

Mittlerweile sind sechs Hausschweinebestände mit ASP infiziert und infolgedessen gekeult worden. Infektionswege der Hausschweine werden intensiv durch Experten des FLI untersucht, jedoch bisher ohne Ergebnis. 

Fund eines infizierten Wildschweines im Landkreis Bergstraße führt zu einer Ausweitung der Sperrzone II Richtung Süden. Die Sperrzone II reicht nun bis Baden-Württemberg. Zaunbaumaßnahmen (mobiler E-Zaun) werden kontinuierlich weitergeführt und angepasst. 

11.07.2024

Hotspot der ASP-Infektionen scheint das Gebiet rund um den Kühkopf. Es werden kontinuierlich weitere positiv beprobte Wildschweinkadaver gefunden. 

09.07.2024

ASP bei zwei Wildschweinkadavern in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Das Virus hat den Rhein überquert.

05.07.2024

Erster Hausschweinebestand (9 Tiere) ASP positiv beprobt (Biebesheim) und wird infolgedessen gekeult. Infolge des Ausbruchs bei Hausschweinen wird eine Schutzzone (3 km Radius) und Überwachungszone (10 km Radius) um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. Hier gelten für die Verbringung von Schweinen noch strengere Regelungen. 

03.07.2024

Zwei Kadaver positiv beprobt, südlich des bisherigen Gebietes. Infizierte Zone wird Richtung Süden (Leeheim) ausgeweitet. 

26.06.2024

Mittlerweile wurden 6 Wildschweinkadaver positiv beprobt, alle im gleichen Gebiet. Nach neusten Erkenntnissen gelten Blut und alle Teile, die Blut enthalten, als Hauptüberträger des Virus. 

24.06.2024

Das Land gibt eine neue Muster-Allgemeinverfügung (AVV) an die Landkreise. Darin wird empfohlen, die Ernte von Getreide und die Grünlandmahd grundsätzlich zu gestattet, wenn am gleichen Tag mit einer Drohne mit Wärmebildkamera abgeflogen wurde und keine Wildschweine oder Wildschweinkadaver im Bestand gefunden werden. Die Aufbewahrung des Flugprotokolls ist für den Nachweisnotwendig (mind. 3 Jahre aufbewahren). 

Der HBV errichtet daraufhin mit Unterstützung des Landesjagdverbandes (LJH) eine Plattform für die Meldung von Drohnenpiloten, die bei der Ernte im infizierten Gebiet unterstützen können. Ein Merkblatt zum Drohnenflug vor der Ernte wird von HBV gemeinsam mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium (HMLU) erstellt. 

Merkblatt zum Drohnenflug >>

Drohnenpiloten und Landwirte, die Kontakte zu Drohnenpiloten benötigen wenden sich an: Drohnen-ASP@HessischerBauernverband.de 

22.06.2024

Mittlerweile wurden vier weitere infizierte Wildschweinkadaver in unmittelbarer Nähe des ersten Fundes, Nahe der Opel-Rennbahn, positiv beprobt. 

21.06.2024

In der neuen Musterallgemeinverfügung (AVV) des Landes Hessen für die Landkreise werden die Auflagen zur Bewirtschaftung auf Druck des HBV gelockert. Mais bis 1 m Höhe und Sonderkulturen sind nun vom Bewirtschaftungsverbot ausgenommen.

19.06.2024 

Der nachgewiesene ASP-Virusstamm gleicht dem in Osteuropa, nicht jedoch dem in Polen und Ostdeutschland. Ein punktueller Eintrag über Lebensmittel wird als Eintragsursache in die hessische Wildschwein-Population vermutet.

15.06.2024

Das erste ASP-positive Wildschwein wird im Landkreis Groß-Gerau, nahe der Opel-Rennbahn, auffällig erlegt und beprobt. Eine Infizierte Zone mit 15 km Radius um den Fund wird eingerichtet. Maßnahmen zur Verhinderung der Versprengung der Wildschweine getroffen. Diese sind unter anderem im ersten Schritt:

  • Kadaversuche intensiviert und zentral koordiniert
  • Jagdruhe für alle Tierarten
  • Anleinpflicht für Hunde
  • Verbot der maschinellen Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen (außer Wein), Ausnahmegenehmigungen möglich
  • mobile Einzäunung der vorerst vermuteten Kernzone 
  • Verbringungsverbot für Schweine sowie deren Erzeugnisse

Hintergrund

ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Eine Übertragung kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von kontaminierten Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie indirekte Übertragungswege durch Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände, Geräte, Maschinen und Kleidung erfolgen. Der Kontakt mit dem Blut infizierter Schweine ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome, mit zumeist tödlichem Verlauf. 

ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit und daher für den Menschen ungefährlich. Auch für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.

Bisher beschränkte sich das Vorkommen der ASP bei Wildschweinen in Deutschland auf Sachsen und Brandenburg entlang der Grenze zu Polen. Durch wirksame Maßnahmen in den betroffenen Gebieten sowie einem Zaun an der Grenze zu Polen konnte die weitere Ausbreitung der ASP Richtung Westen bisher begrenzt werden.
Erstmals kam es im Juli 2021 zu einem Eintrag der ASP bei Hausschweinen. Seitdem gab es insgesamt Ausbrüche bei Hausschweinen in Brandenburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. 
(Quelle: FLI)